DFB Kreis NORDOST (Stand April 2016)
Wird
den Erfordernissen (Anzahl d. genannten Mannschaften, Aufstiegsregeln...) des
jeweiligen Bewerbes angepasst.
Alle Gruppensieger steigen automatisch auf. Zusätzlich steigen in jenen Klassen, wo in der nächst höheren Spielklasse
mehr Gruppen sind, die Zweitplatzierten, bzw. die Nächstplatzierten auf. Die Letztplatzierten jeder Gruppe steigen ab.
Zusätzlich steigen in jenen Klassen, wo in der nächst niederen Spielklasse mehr Gruppen sind, die Vorletzten ab.
Ein allfälliger zusätzlicher Auf- oder Abstieg in die (aus der) Landesliga, bzw. der Ausfall einer Mannschaft wird in den Kreisklassen
dadurch ausgeglichen, daß pro Klasse eine Mannschaft zusätzlich aufsteigt (absteigt). In diesem Fall wird dazu die vergleichbare
Anzahl der Siege, bzw. Match- und Satzverhältnis herangezogen.
Der Kreis Nordost hebt für die Teilnahme an der Mannschaftsmeisterschaft ein Nenngeld von € 30.- pro Mannschaft ein.
Weiters wird pro Verein € 15.- Jugendförderung eingehoben, das Nenngeld für Jugendmannschaften entfällt.
Diese Abgabe an den Kreis ist vor Meisterschaftsbeginn (5. Mai 2005) auf das Konto des Kreises zu überweisen.
Bei verspäteter oder unvollständiger Überweisung verdoppelt sich der Betrag und werden bis zum vollständigen Eingang
des Kreisbeitrages alle Meisterschaftsspiele des betreffenden Vereines strafverifiziert.
Herren:
6 Einzel, 3 Doppel
Herren
35+: (Jg. 1970 und älter) 5 Einzel, 2 Doppel
Herren
45+: (Jg. 1960 und älter) 5 Einzel, 2 Doppel
Herren
55+: (Jg. 1950 und älter) 5 Einzel, 2 Doppel
Herren
60+: (Jg. 1945 und älter) 5 Einzel, 2 Doppel, Champions-TieBreak!
Damen:
5 Einzel, 2 Doppel
Damen
40+: (Jg. 1965 und älter) 5 Einzel, 2 Doppel
Damen
50+: (Jg. 1955 und älter) 3 Einzel, 2 Doppel
Jugend
mw10u 4/1: (Jg. 1995 und jünger) 4 Einzel, 1 Doppel
Kleinfeldtennis nach System des Davis Cups auf 2 gewonnene Sätze;
Spielreihenfolge Einzel A-A, B-B,
Doppel,
Einzel A-B, B-A. Die Einzel müssen von mindestens 2 verschiedenen Spielerinnen
bestritten werden.
Im
Doppel bzw. in den Einzeln 3 und 4 können neue Spielerinnen eingesetzt werden.
Jugend
m12u: (Jg. 1993 und jünger) 2 Einzel, Doppel
Jugend
m14u: (Jg. 1991 und jünger) 2 Einzel, 1
Doppel
Jugend
m16u: (Jg. 1989 und jünger) 2 Einzel, 1
Doppel
Jugend
w12u: (Jg. 1993 und jünger) 2 Einzel, 1
Doppel
Jugend
w14u: (Jg. 1991 und jünger) 2 Einzel, 1
Doppel
Jugend
w16u: (Jg. 1989 und jünger) 2 Einzel, 1
Doppel
Jugend
mw14u/m12u 3/1: (Jg. 1991 und jünger) 3 Einzel, 1 Doppel
Es muß zumindest 1 Mädchen oder ein Jugendlicher m12u im
Einzel spielen, es können aber sowohl im Einzel
als
auch im Doppel mehr Mädchen oder Jugendliche m12u eingesetzt werden.
Eine
Mannschaft muß mit mindestens so vielen Spielern
antreten, daß eine rechnerische Chance besteht,
die
Begegnung zu gewinnen.
Beginnzeiten:
• Herren 60+:
___________________________ Mittwoch,
15.00 Uhr
• Damen
50+: ___________________________ Freitag,
16.00 Uhr
• Herren
35+, 45+: _______________________ Samstag,
9.00 Uhr
• Damen:
_______________________________ Samstag,
14.00 Uhr
• Jugend
mw14u/m12u: ___________________ Samstag,
15.00 Uhr
• Jugend
m12,13,14u: _____________________ Samstag,
14 od. 16.00 Uhr
• Herren:
_______________________________ Sonntag,
9.00 Uhr
• Herren
55+, Damen 40+, Jugend mw10u: ____ Sonntag,
14.00 Uhr
• Jugend
w12,14,16u: _____________________ Sonntag,
14 od. 16.00 Uhr
Genaue
Zeiten stehen im Spielplan! Vorverlegungen möglich bei Einigung.
Bei Unbespielbarkeit der Plätze oder Wetterbedingte
Unterbrechung muss der nächste offizielle
Ersatztermin
herangezogen werden!
NEU: Wird eine Begegnung aus einem anderen
Grund als Unbespielbarkeit der Plätze oder
Wetterbedingte
Unterbrechung
nach hinten verschoben, so wird diese Begegnung nicht gewertet!
•
Nichtantreten Herren: Pönale € 130,–
•
Nichtantreten Damen, Damen 40+, Herren 35+, 45+, 55+, 60+: Pönale €
100,–
•
Nichtantreten alle Jugendbewerbe: Pönale € 50,–
•
Nichtantreten Damen 50+: Pönale € 50,–
• Für jedes
nicht durchgeführte aber im Spielbericht fälschlicherweise eingetragene Einzel-
oder Doppelspiel: Pönale € 15,–
Wenn
eine Begegnung abgesagt wird, müssen folgende Punkte eingehalten werden, um die
Pönale erlassen zu bekommen:
a) kein Nachteil oder Schaden für Dritte,
b) Absage mit Begründung nur mittels Fax, e-mail oder eingeschriebenem Brief an den Kreisobmann und an den
gegnerischen Mannschaftsführer
c) Absage mindestens 24 Stunden vor dem offiziellen Beginn
der Begegnung.
Wenn bei einer Begegnung, die nicht ausgetragen wurde,
Ergebnisse in einen Spielbericht eingetragen werden, so werden
beide Mannschaften mit einer Pönale
von € 150.- belegt. Desweiteren werden die Punkte dieser Begegnung aus der
Tabelle und der Rangliste gestrichen.
Eine Mittagspause kann nur im gegenseitigen Einvernehmen
abgehalten werden.
a) Bereitstellung und Instandhaltung von mindestens 2
Tennisplätzen (Freiluft).
Verschiebungen wegen Platzmangels sind
nicht zulässig.
Bei Terminkollision zweier Mannschaften
gilt folgende Regelung:
bei 2 Plätzen: rangschwächere Mannschaft muß
sich bei einem anderen Verein oder in einer Halle einmieten
bei 3 Plätzen: rangschwächere Mannschaft spielt am Sonntag,
14.00 Uhr, (nach Beendigung des 1. Spieles)
bei 4 Plätzen: beide Mannschaften spielen auf 2 Plätzen
Die gegnerische Mannschaft und der Kreisobmann
sind 1 Woche vorher (Fax, e-mail, eingeschriebener
Brief)
über die geänderte Beginnzeit
bzw. den geänderten Austragungsort zu verständigen.
b) + c) analog zu Landesliga
d) Eingabe des Spielberichtes via Internet, http://noetv.austria.liga.nu, am gleichen oder folgenden Werktag
bis 13.00 Uhr
(kein Fax mehr notwendig). Der
Gastverein hat ab diesem Zeitpunkt 48 Stunden Zeit, die Eingabe zu
kontrollieren
und gegebenenfalls beim Kreisobmann
mittels Fax oder e-mail zu reklamieren. In
Ausnahmefällen
(vorherige Absprache mit Kreisobmann!)
kann der Spielbericht umgehend am selben Spieltag an den Kreisobmann,
FAX-Nr. 0660/337636269, gefaxt werden,
wo der Spielbericht im Internet erfasst wird. Bei Unterlassung der
zeitgerechten Internet-Erfassung bzw. Übermittlung
des Spielberichtes werden € 15,- Pönale eingehoben.
Die Originalspielberichte sind bis
31.12. des jeweiligen Jahres aufzubewahren und auf Verlangen vorzuweisen.
§ 10 OBERFLÄCHENBELAG
Wenn während einer Begegnung bei Eintreten von Schlechtwetter vom Gastgeber eine Halle mit gleichem Belag wie im
Freien offeriert wird, ist das Fortsetzen und Beenden der Spiele in der Halle verpflichtend,
wenn diese in der Kreisbroschüre genannt ist.
§ 14 PROTESTE;
REKURSE
Einsprüche bei Verstößen gegen diese Bestimmungen sind
nachweislich innerhalb von zwei Werktagen ab Kenntnis des
Protestgrundes an den Wettspielausschuß
(z.Hd. Kreisobmann), der in erster Instanz entscheidet, zu richten.
Gleichzeitig ist die Protestgebühr von € 35.- auf das Kreiskonto
zu überweisen.
Gegen den Entscheid der 1. Instanz kann binnen 7 Tagen
Rekurs beim Rekurssenat (z.Hd. Kreisobmann) eingebracht werden.
Der Rekurssenat entscheidet in
letzter Instanz. Die Rekursgebühr von € 70,– ist auf das
Kreiskonto zu überweisen.
Bei Stattgebung des Protestes bzw.
Rekurses werden die Gebühren rückerstattet, ansonsten verfallen sie.